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Für Menschen mit Pflegegrad · Kreis Neuwied

Haushaltshilfe mit Pflegegrad

Wer hat Anspruch, was ist enthalten und wie wird sie bezahlt? Hier finden Sie die Antworten.

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Wenn ein Pflegegrad vorliegt, haben Sie Anspruch auf Leistungen, die den Alltag zu Hause erleichtern. Eine Haushaltshilfe übernimmt dabei genau die hauswirtschaftlichen Aufgaben, die vielen Menschen schwerfallen – Reinigung, Wäsche, Einkäufe und die Zubereitung von Mahlzeiten.

Wer hat Anspruch? Alle Pflegegrade 1 bis 5 können den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich einsetzen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 lässt sich zusätzlich ein Teil der Pflegesachleistung in hauswirtschaftliche Unterstützung umwandeln – so steht oft ein deutlich größeres Budget zur Verfügung.

Kein Pflegegrad? Auch dann helfen wir Ihnen gern – als Selbstzahler.

Das übernehmen wir für Sie

Ausschließlich hauswirtschaftlich – als Ergänzung zur Pflege.

🧽

Reinigung

Staubsaugen, Wischen, Bad- und Küchenreinigung, Müllentsorgung.

🧺

Wäschepflege

Waschen, Trocknen, Bügeln, Bettwäsche wechseln.

🛒

Einkaufsdienste

Lebensmittel und Besorgungen des täglichen Bedarfs.

🍲

Mahlzeiten

Zubereiten einfacher Mahlzeiten und Aufräumen der Küche.

💰 So funktioniert die Finanzierung

Kostenlose Beratung im Kreis Neuwied

Wir klären mit Ihnen, welche Leistung zu Ihrem Pflegegrad passt.