Wer hat Anspruch, was ist enthalten und wie wird sie bezahlt? Hier finden Sie die Antworten.
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, haben Sie Anspruch auf Leistungen, die den Alltag zu Hause erleichtern. Eine Haushaltshilfe übernimmt dabei genau die hauswirtschaftlichen Aufgaben, die vielen Menschen schwerfallen – Reinigung, Wäsche, Einkäufe und die Zubereitung von Mahlzeiten.
Wer hat Anspruch? Alle Pflegegrade 1 bis 5 können den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich einsetzen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 lässt sich zusätzlich ein Teil der Pflegesachleistung in hauswirtschaftliche Unterstützung umwandeln – so steht oft ein deutlich größeres Budget zur Verfügung.
Kein Pflegegrad? Auch dann helfen wir Ihnen gern – als Selbstzahler.
Ausschließlich hauswirtschaftlich – als Ergänzung zur Pflege.
Staubsaugen, Wischen, Bad- und Küchenreinigung, Müllentsorgung.
Waschen, Trocknen, Bügeln, Bettwäsche wechseln.
Lebensmittel und Besorgungen des täglichen Bedarfs.
Zubereiten einfacher Mahlzeiten und Aufräumen der Küche.
Wir klären mit Ihnen, welche Leistung zu Ihrem Pflegegrad passt.