So setzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch für hauswirtschaftliche Unterstützung im Kreis Neuwied ein.
Menschen mit Pflegegrad steht der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI zu: 131 € pro Monat, für alle Pflegegrade 1 bis 5. Dieses Geld ist ausdrücklich für Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht – also genau für hauswirtschaftliche Hilfe wie Reinigung, Wäsche, Einkäufe und Mahlzeiten.
Als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag können Sie unsere Leistungen im Kreis Neuwied über diesen Betrag nutzen. Nicht abgerufene Beträge verfallen nicht sofort – sie lassen sich innerhalb des Kalenderjahres ansparen und bis Mitte des Folgejahres nutzen.
Wichtig: Wir sind kein Pflegedienst. Wir übernehmen ausschließlich hauswirtschaftliche Aufgaben – keine Grund- oder Behandlungspflege.
Zwei einfache Wege – Sie entscheiden.
Wir leisten und stellen eine Rechnung. Sie zahlen und reichen die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein – die Kasse erstattet Ihnen bis zu 131 €.
Sie geben uns eine Abtretungserklärung. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie kümmern sich um nichts.
Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihren Entlastungsbetrag optimal nutzen.