Ratgeber für Pflegebedürftige & Angehörige

Pflegereform 2027: Was sich für Sie ändern könnte.

Die Bundesregierung plant eine große Pflegereform. Hier erklären wir in einfachen Worten, was im Gesetzentwurf steht, was davon schon feststeht – und was Sie jetzt tun können.

Stand: 24.10.2026 · Gesetz noch nicht beschlossen
Aktueller Stand

Wichtig vorweg: Bisher gibt es nur einen Gesetzentwurf (Pflege­neuordnungs­gesetz). Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Änderungen sind möglich. Bis zum Inkrafttreten gelten alle Leistungen unverändert – auch der Entlastungs­betrag von 131 € im Monat.

  1. 30.09.2026Bundes­kabinett beschließt den Entwurf
    erledigt
  2. 05.11.20261. Lesung im Bundestag, danach Gesundheits­ausschuss
    terminiert
  3. Nov./Dez. 2026Bundesrat und Schluss­abstimmung im Bundestag (geplant, noch nicht bestätigt)
    ausstehend
  4. 01.01.2027Geplanter Start der ersten Änderungen
    geplant
Auf einen Blick

Heute und nach dem Entwurf.

Die wichtigsten Leistungen im Vergleich. Die geplanten Beträge stammen aus dem Kabinettsentwurf und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

LeistungHeute (seit 01.01.2025)Geplant ab 01.01.2027
Entlastungs­betragfür Hilfe im Haushalt & Alltag131 € im Monat, Pflegegrad 1–5„Sozialraum­budget": 175 € im Monat, ab Pflegegrad 2 (unter 25 Jahren bis 300 €) – nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Pflegegrad 1Entlastungs­betrag131 € im Monatentfällt; Einstieg in Pflegegrad 1 erst ab 15 statt 12,5 Punkten
Pflegegeldwird zum „Entlastungs­budget"PG 2: 347 € · PG 3: 599 € · PG 4: 800 € · PG 5: 990 €PG 2: 380 € · PG 3: 630 € · PG 4: 890 € · PG 5: 1.080 €
Pflege­sach­leistungwird zum „Sach­leistungs­budget"PG 2: 796 € · PG 3: 1.497 € · PG 4: 1.859 € · PG 5: 2.299 €PG 2: 890 € · PG 3: 1.590 € · PG 4: 2.090 € · PG 5: 2.530 €
Nicht genutzte BeträgeEntlastungs­betragübertragbar bis 30.06. des FolgejahresÜbertrag laut Entwurf nicht vorgesehen
Umwandlungs­anspruchbis 40 % der Sachleistungmöglich ab Pflegegrad 2soll laut Entwurf entfallen

PG = Pflegegrad. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 24.10.2026. Maßgeblich ist allein das beschlossene Gesetz.

Was bedeutet das?

Für Sie persönlich.

Pflegegrad 1

Am stärksten betroffen

Nach dem Entwurf fällt der Entlastungs­betrag für Pflegegrad 1 weg. Hilfe im Haushalt müssten Sie dann voraussichtlich selbst bezahlen. Bis zum Inkrafttreten können Sie Ihre 131 € im Monat wie gewohnt nutzen.

Pflegegrad 2–5

Neues Budget, mehr Geld

Statt 131 € sind 175 € im Monat für anerkannte Angebote wie unsere Haushaltshilfe geplant. Nicht genutzte Beträge sollen aber verfallen – regelmäßige Nutzung wird also wichtiger.

Angehörige

Jetzt informieren

Prüfen Sie gemeinsam, welche Leistungen heute genutzt werden und ob sich der Bedarf verändert hat. Wir beraten Sie kostenlos – auch auf Russisch.

Unsere Empfehlung

Was Sie jetzt tun können.

  1. Aktuelle Leistungen nutzen

    Bis zum Inkrafttreten gilt das heutige Recht. Nutzen Sie den Entlastungs­betrag von 131 € im Monat – zum Beispiel für Reinigung, Wäsche oder Einkäufe. Nicht verbrauchte Beträge aus 2026 können nach heutigem Recht bis 30.06.2027 genutzt werden; ob das nach der Reform so bleibt, ist noch offen.

  2. Pflegegrad prüfen lassen

    Hat sich Ihr Unterstützungsbedarf erhöht, kann eine neue Begutachtung sinnvoll sein. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.

  3. Kostenlos beraten lassen

    Wir erklären Ihnen, was die Reform für Ihre Situation bedeutet und wie Sie Ihre Leistungen bis dahin am besten nutzen. Unverbindlich und kostenlos – Tel. 02634 – 94 339 94.

Häufige Fragen

Fragen zur Pflegereform.

Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?

Nein. Das Bundes­kabinett hat den Entwurf des Pflege­neuordnungs­gesetzes am 30.09.2026 beschlossen. Die 1. Lesung im Bundestag ist am 05.11.2026, danach müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen. Bis dahin gelten alle Leistungen unverändert.

Was passiert mit dem Entlastungs­betrag von 131 €?

Nach dem Entwurf soll er ab 01.01.2027 in ein Sozialraum­budget übergehen. Geplant sind 175 € im Monat ab Pflegegrad 2. Für Pflegegrad 1 ist es nicht mehr vorgesehen.

Was passiert mit dem Umwandlungs­anspruch?

Heute können ab Pflegegrad 2 bis zu 40 % der Pflege­sach­leistung für Hilfe im Haushalt umgewandelt werden. Nach dem Kabinetts­entwurf soll dieser Umwandlungs­anspruch ab 2027 entfallen. Beschlossen ist das noch nicht – bis zum Inkrafttreten gilt die Umwandlung wie bisher. Wir beraten Sie gern, was das für Sie bedeutet.

Kann ich die haus­wirtschaftliche Unterstützung weiter nutzen?

Ja. Bis zum Inkrafttreten gilt alles wie bisher. Nach dem Entwurf sollen anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – wie unsere Haushaltshilfe – künftig über das Sozialraum­budget finanziert werden. Wir sind übrigens kein Pflegedienst, sondern bieten ausschließlich haus­wirtschaftliche Unterstützung an.

Was sollte ich jetzt tun?

Nutzen Sie Ihre aktuellen Leistungen wie den Entlastungs­betrag. Hat sich Ihr Unterstützungsbedarf verändert, sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt über eine Neubegutachtung. Gern beraten auch wir Sie kostenlos.

Diese Seite fasst den Stand des Kabinettsentwurfs zum Pflege­neuordnungs­gesetz vom 30.09.2026 in einfachen Worten zusammen (Stand: 24.10.2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Maßgeblich ist allein das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es Neuigkeiten gibt.