Wichtig vorweg: Bisher gibt es nur einen Gesetzentwurf (Pflegeneuordnungsgesetz). Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Änderungen sind möglich. Bis zum Inkrafttreten gelten alle Leistungen unverändert – auch der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.
- 30.09.2026Bundeskabinett beschließt den Entwurf
erledigt - 05.11.20261. Lesung im Bundestag, danach Gesundheitsausschuss
terminiert - Nov./Dez. 2026Bundesrat und Schlussabstimmung im Bundestag (geplant, noch nicht bestätigt)
ausstehend - 01.01.2027Geplanter Start der ersten Änderungen
geplant
Heute und nach dem Entwurf.
Die wichtigsten Leistungen im Vergleich. Die geplanten Beträge stammen aus dem Kabinettsentwurf und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
| Leistung | Heute (seit 01.01.2025) | Geplant ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Entlastungsbetragfür Hilfe im Haushalt & Alltag | 131 € im Monat, Pflegegrad 1–5 | „Sozialraumbudget": 175 € im Monat, ab Pflegegrad 2 (unter 25 Jahren bis 300 €) – nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag |
| Pflegegrad 1Entlastungsbetrag | 131 € im Monat | entfällt; Einstieg in Pflegegrad 1 erst ab 15 statt 12,5 Punkten |
| Pflegegeldwird zum „Entlastungsbudget" | PG 2: 347 € · PG 3: 599 € · PG 4: 800 € · PG 5: 990 € | PG 2: 380 € · PG 3: 630 € · PG 4: 890 € · PG 5: 1.080 € |
| Pflegesachleistungwird zum „Sachleistungsbudget" | PG 2: 796 € · PG 3: 1.497 € · PG 4: 1.859 € · PG 5: 2.299 € | PG 2: 890 € · PG 3: 1.590 € · PG 4: 2.090 € · PG 5: 2.530 € |
| Nicht genutzte BeträgeEntlastungsbetrag | übertragbar bis 30.06. des Folgejahres | Übertrag laut Entwurf nicht vorgesehen |
| Umwandlungsanspruchbis 40 % der Sachleistung | möglich ab Pflegegrad 2 | soll laut Entwurf entfallen |
PG = Pflegegrad. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 24.10.2026. Maßgeblich ist allein das beschlossene Gesetz.
Für Sie persönlich.
Am stärksten betroffen
Nach dem Entwurf fällt der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 weg. Hilfe im Haushalt müssten Sie dann voraussichtlich selbst bezahlen. Bis zum Inkrafttreten können Sie Ihre 131 € im Monat wie gewohnt nutzen.
Neues Budget, mehr Geld
Statt 131 € sind 175 € im Monat für anerkannte Angebote wie unsere Haushaltshilfe geplant. Nicht genutzte Beträge sollen aber verfallen – regelmäßige Nutzung wird also wichtiger.
Jetzt informieren
Prüfen Sie gemeinsam, welche Leistungen heute genutzt werden und ob sich der Bedarf verändert hat. Wir beraten Sie kostenlos – auch auf Russisch.
Was Sie jetzt tun können.
- Aktuelle Leistungen nutzen
Bis zum Inkrafttreten gilt das heutige Recht. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat – zum Beispiel für Reinigung, Wäsche oder Einkäufe. Nicht verbrauchte Beträge aus 2026 können nach heutigem Recht bis 30.06.2027 genutzt werden; ob das nach der Reform so bleibt, ist noch offen.
- Pflegegrad prüfen lassen
Hat sich Ihr Unterstützungsbedarf erhöht, kann eine neue Begutachtung sinnvoll sein. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe.
- Kostenlos beraten lassen
Wir erklären Ihnen, was die Reform für Ihre Situation bedeutet und wie Sie Ihre Leistungen bis dahin am besten nutzen. Unverbindlich und kostenlos – Tel. 02634 – 94 339 94.
Fragen zur Pflegereform.
Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?
Nein. Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30.09.2026 beschlossen. Die 1. Lesung im Bundestag ist am 05.11.2026, danach müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen. Bis dahin gelten alle Leistungen unverändert.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag von 131 €?
Nach dem Entwurf soll er ab 01.01.2027 in ein Sozialraumbudget übergehen. Geplant sind 175 € im Monat ab Pflegegrad 2. Für Pflegegrad 1 ist es nicht mehr vorgesehen.
Was passiert mit dem Umwandlungsanspruch?
Heute können ab Pflegegrad 2 bis zu 40 % der Pflegesachleistung für Hilfe im Haushalt umgewandelt werden. Nach dem Kabinettsentwurf soll dieser Umwandlungsanspruch ab 2027 entfallen. Beschlossen ist das noch nicht – bis zum Inkrafttreten gilt die Umwandlung wie bisher. Wir beraten Sie gern, was das für Sie bedeutet.
Kann ich die hauswirtschaftliche Unterstützung weiter nutzen?
Ja. Bis zum Inkrafttreten gilt alles wie bisher. Nach dem Entwurf sollen anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – wie unsere Haushaltshilfe – künftig über das Sozialraumbudget finanziert werden. Wir sind übrigens kein Pflegedienst, sondern bieten ausschließlich hauswirtschaftliche Unterstützung an.
Was sollte ich jetzt tun?
Nutzen Sie Ihre aktuellen Leistungen wie den Entlastungsbetrag. Hat sich Ihr Unterstützungsbedarf verändert, sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt über eine Neubegutachtung. Gern beraten auch wir Sie kostenlos.
Diese Seite fasst den Stand des Kabinettsentwurfs zum Pflegeneuordnungsgesetz vom 30.09.2026 in einfachen Worten zusammen (Stand: 24.10.2026). Sie ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Maßgeblich ist allein das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz. Wir aktualisieren diese Seite, sobald es Neuigkeiten gibt.